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Strafen bei Falschkennzeichnung von Lebensmitteln werden erhöht

Neuer gerichtlicher Tatbestand geschaffen

Der Ministerrat hat heute im Lebensmittelbereich weitreichende Neuregelungen verabschiedet. So werden die Strafen bei Falschkennzeichnung stark erhöht und ein neuer gerichtlicher Tatbestand soll dafür sorgen, dass Fleisch nur ausreichend kontrolliert in Verkehr gebracht werden darf. “Das soll Unternehmer, die auf das schnelle Geld aus sind, ohne an die Konsumenten zu denken, abschrecken und bestrafen “, so Gesundheitsminister Alois Stöger. Allerdings stieß diese Novelle bis zur Verabschiedung im Ministerrat immer wieder auf Kritik. Denn Falschkennzeichnung von Lebensmitteln ist bereits ein gerichtlicher Straftatbestand.

Gleichzeitig wurde der Strafrahmen bei Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz von bisher 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht, im Wiederholungsfall auf 100.000 Euro. Bei absichtlicher Falschkennzeichnung werde es künftig eine Mindeststrafe von 700 Euro geben, betonte Stöger. Verschärft werden auch gerichtliche Strafen: Wer Fleisch, das nicht ausreichend kontrolliert wurde, in Lebensmitteln verarbeitet, muss mit bis zu einem halben Jahr Gefängnis rechnen. “Damit stärken wir die Position der Konsumentinnen und Konsumenten “, so der Minister. (Red./AIZ)

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